Pflegebeitrag - Selbstbehalt


Voraussetzung für den Anspruch auf ganzheitliche Betreuung und Pflege durch den Krankenpflegeverein Bregenz ist eine Mitgliedschaft beim Verein.

 

Bei Inanspruchnahme der Mobilen Hauskrankenpflege bitten wir um einen Pflegebeitrag, der nach den Aufzeichnungen des Pflegefachpersonals dem Patienten monatlich übermittelt und vorgeschrieben wird. Dieser Selbstbehalt entspricht nur ca. 25 % der tatsächlichen Kosten.